Über SubKon und Michael Bubendorf

Warum eigentlich SubKon?

Vor 1 Monat - Konstruktive Lösungen
Antirassismusstrafnorm

Zurück zur Meinungsfreiheit!

Die Einschränkung der Meinungsfreiheit in Form der «Antirassismusstrafnorm» ist heute weit über alle Parteigrenzen hinweg etabliert. Eine Ausweitung auf die sexuelle Orientierung wurde vor fünf Jahren in einer „Volksabstimmung“ deutlich angenommen. Anders vor dreissig Jahren: Über eine Million Menschen lehnten die Gesetzesänderung ab. Über 45 % der Menschen, die an der Abstimmung teilnahmen, waren der Meinung, es solle erlaubt sein, „gegen eine Person wegen ihrer Rasse zu Hass aufzurufen“ und dass es kein Verbot geben solle, „Völkermord zu leugnen oder zu rechtfertigen“.

Wenn heute überhaupt noch gegen einen der unumstrittensten Gesetzestexte der Schweiz argumentiert wird, dann meistens utilitaristisch: Was der Mehrheit dient, ist gut, was der Mehrheit schadet, ist schlecht. Gegen das Verbot der "Leugnung" von Völkermorden wird unter anderem argumentiert, dass der gesetzliche Schutz die Glaubwürdigkeit einer historischen Darstellung schwächt und somit dem Andenken an einen Völkermord eher schadet. Zwar teile ich diese Einschätzung, lehne jedoch eine utilitaristische Argumentation in Rechtsfragen ab und orientiere mich stattdessen strikt an ethischen Grundsätzen, die immer und einzig vom Selbsteigentum ausgehen: Der Mensch gehört niemandem ausser sich selbst. Er darf mit seinem Körper tun und lassen, was er will, solange er das Eigentum eines anderen nicht verletzt. Dass eine revisionistische Darstellung politischer Ereignisse irgendjemandes Eigentum verletzen könnte, war nie gegeben. Verletzt werden allenfalls Gefühle, doch die kann man nicht besitzen. Also kann bei Revisionismus keine Aggression vorliegen, womit ein Verbot nicht rechtens ist.

Wie steht es aber um „Hassaufrufe gegen eine Person wegen ihrer Rasse oder Religion“? Zweifelsohne zielen solche Attacken auf die Reputation von Individuen oder Gruppen. Das kann unangenehm sein, jedoch kann man auch seine Reputation nicht besitzen, wie der weitsichtige Murray Rothbard in seinem Jahrhundertwerk „For a New Liberty“ festhielt. Entsprechend ist auch ein Gesetz, das Hassaufrufe kriminalisiert, nicht rechtens. Dies gilt sogar bei einem konkreten Aufruf zum Mord, denn wer ihm folgt, trägt die vollumfängliche Verantwortung für diese kapitale Eigentumsverletzung. Eine adäquate Kausalität zum Aufrufenden könnte nur konstruiert werden, indem dem Mörder die Freiheit des Willens ganz oder teilweise abgesprochen würde. Die Willensfreiheit aber ist in der Natur des Menschen angelegt, ja, sie ist sein definierendes Element. Deshalb schrieb Rothbard 1973: „Die Freiheit, jede Meinung zu äussern, zu drucken und zu verkaufen, ist ein absolutes Recht, auf welchem Gebiet auch immer die Rede oder Äusserung erfolgt.“

Die Antirassismusstrafnorm ist Unrecht. Sie gehört abgeschafft.




Image by Gerd Altmann from Pixabay





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